externe Datenschutzbeauftragte

Sie sind laut DSGVO verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, haben aber keinen hierfür qualifizierten Mitarbeiter? Hier finden Sie eine Übersicht mit externen Datenschutzbeauftragten, die Ihren betrieblichen Datenschutz für Sie übernehmen. In der Regel werden externe Datenschutzbeauftragte im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses für ein Unternehmen tätig und sind von TÜV oder DEKRA zertifiziert. Sie bieten optimale Beratung zum Thema Datenschutz und weisen langjährige Praxiserfahrung auf und setzen die Datenschutzvorgaben rechtssicher um, zudem übernehmen sie die Auskunftspflichten. Externe Datenschutzbeauftragte können sowohl für KMU, Großunternehmen aber auch für Ärzte, Rechtsanwälte etc. tätig werden.

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externe Datenschutzbeauftragte IT-Dienstleister

Erdt Systems GmbH & Co. KG
Viernheim Deutschland 68519
Herr Mathias Illius
06204 610 67-0
Angebotsraum:
NET-X IT GmbH
Glandorf Deutschland 49219
Herr Andreas Pieper
05426 / 904977-0
Angebotsraum:
pointcom GmbH
Waldkirch Deutschland 79183
Herr Patrik Schweiger
07681 - 474 098 0
Angebotsraum:
Christian Hirschberg
Berlin Deutschland 12435
Herr Christian Hirschberg
030 53210930
Angebotsraum:
Global Access Internet Services GmbH
München Deutschland 80802
Herr Klaus Foitzick
0 89 / 9 24 02 - 0
Angebotsraum:
leitzcloud by vBoxx
Frankfurt Deutschland 60325
Frau Nina-Sophie Sczepurek
+49 69 8700 5778
Angebotsraum:
intersoft consulting services AG
Hamburg Deutschland 20097
Frau Julia Reiter
040 / 790 235 - 0
Angebotsraum:
net.sitter GmbH
Schwäbisch Hall Deutschland 74523
Herr Thomas Busse
07 91 / 94 66 44 - 0
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Tools4ever Informatik GmbH
Bergisch Gladbach Deutschland 51465
Herr Drs Jan Pieter Giele
+49 2202 2859-0
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novoPLAN Software GmbH
Rüthen Deutschland 59602
Frau Gisela Siegel
02952/8080
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qantco GmbH
Bad Nauheim Deutschland 61231
Herr Michael Hausner
0 60 32 - 34 96 - 0
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PITS Datenrettung
Düsseldorf Deutschland 40468
Angebotsraum:
Alexis Steppat
Viernheim Deutschland 68519
Herr Alexis Steppat
06204 / 93599 0
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IT-Systemhaus Jerg GmbH
Freiburg im Breisgau Deutschland 79108
Herr Martin Blattert
07 61 / 88 85 70 - 0
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hmk-Daten-System-Technik GmbH
Hannover Deutschland 30177
Herr Wolfgang Hartung
05 11 / 62 62 79 - 30
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EU-DSGVO

Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen, Unternehmen oder Organisationen innerhalb der EU. Die EU-DSGVO soll den Verbrauchern mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten geben und regelt das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragbarkeit der Daten. Unternehmen und Organisationen müssen sicherstellen, dass sie die Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten vor deren Verarbeitung von den betroffenen Personen einholen.

Die EU-DSGVO umfasst auch Regelungen zur Meldung von Datenschutzverletzungen und zur Durchführung von Datenschutzfolgeabschätzungen, um sicherzustellen, dass Unternehmen und Organisationen angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Verstöße gegen die EU-DSGVO können mit Bußgeldern geahndet werden, die je nach Schwere der Datenschutzverletzung bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens oder der betroffenen Organisation betragen können.

Bundesdatenschutzgesetz (BSDG)

Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz ergänzt und regelt die Datenschutzgrundverordnung der EU an den Stellen, die durch die EU-DSGVO den nationalen Regelungen vorbehalten sind. Das Gesetz gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die in Deutschland personenbezogene Daten verarbeiten. Das BDSG umfasst unter anderem Regelungen über die Zweckbindung der erhobenen, personenbezogenen Daten, über die Notwendigkeit der Einwilligung in die Verarbeitung, über die Datensparsamkeit, das Auskunftsrecht, das Löschrecht sowie über die angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Unternehmen und Organisationen ergreifen müssen bezüglich der Datensicherheit. Außerdem regelt das BSDG den Einsatz eines Datenschutzbeauftragten in Unternehmen bzw. Organisationen. Nicht-öffentliche Stellen müssen in der Regel einen Datenschutzbeauftragten ab 20 Mitarbeitern benennen, wenn diese mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet das notwendige Fach- und Methodenwissen im Bereich Datenschutz und wird von Unternehmen und Organisationen als externer Dienstleister beauftragt, die Funktion und Aufgaben wahrzunehmen, die ein interner Datenschutzbeauftragter (Mitarbeiter des Unternehmens oder der Organisation) inne hätte.

Welche Qualifizierungen bzw. Zertifizierung sollte ein externer Datenschutzbeauftragter vorweisen können?

Ein Datenschutzbeauftragter sollte Kenntnisse im Datenschutzrecht haben, über ausreichende IT-Kenntnisse verfügen, ein gutes Kommunikations- und Verhandlungsgeschick besitzen, die Fähigkeiten zur Beurteilung von Risiken und Gegenmaßnahmen aufweisen sowie unter anderem zuverlässig und verschwiegen sein. Unabhängigkeit, selbständiges Handeln, didaktische Fähigkeiten und vieles mehr sind für einen Datenschutzbeauftragten wichtig.

Datenschutzbeauftragte müssen nicht von Haus aus Juristen sein, obwohl ein rechtswissenschaftliches Studium eine gute Grundlage für Datenschutzbeauftragte bildet. Auch Ausbildungen oder Studiengänge im Bereich der IT-Sicherheit, dem IT-Management und der Informatik sind eine gute fachliche Basis für Datenschutzbeauftragte. DSB mit diesen Berufshintergründen können oft die komplexen technischen Verarbeitungsvorgänge gut einordnen und bewerten.

Es gibt verschiedene Stellen bzw. Weiterbildungsanbieter die Zertifikatskurse für Datenschutzbeauftragte anbieten. Hierzu gehören unter anderem die IHK, der TÜV oder die DEKRA. Auch weitere staatlich anerkannte Stellen bieten eine zertifizierte Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten an.

Was gehört zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten?

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind vielfältig. Sie können variieren und der Umfang hängt unter anderem von der Art der Datenverarbeitung und vom Unternehmen bzw. der Organisation ab.

Aufgabenübersicht

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen. Datenschutzbeauftragte unterstützen das Unternehmen oder die Organisation bei der Umsetzung von datenschutzrechtlichen Anforderungen.
  • Die Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung und anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der EU-Mitgliedstaaten.
  • Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Datenschutzvorfälle und Betroffenenanfragen
  • Datenschutzrechtliche Mitarbeiterschulungen
  • Zusammenarbeit mit und Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde

Die Verantwortlichen in Unternehmen und Organisationen profitieren durch den Einsatz eines Datenschutzbeauftragten als Kontrollinstanz. Der Datenschutzbeauftragte steht sozusagen hilfreich mit Fachwissen zur Seite. Der DSB trifft keine selbstständigen Entscheidungen über die Umsetzung datenschutzrechtlicher Belange, er berät, unterrichtet und überwacht. In letzter Instanz verantwortlich für den Datenschutz im Unternehmen ist, wie der Name es schon sagt, der Verantwortliche (der Unternehmensinhaber).

Kosten für externe Datenschutzbeauftragte

Die Kosten für externe Datenschutzbeauftragte variieren und hängen sowohl von der Größe des Unternehmens oder der Organisation als auch von der Art und dem Umfang der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten ab. In einer Arztpraxis, selbst wenn diese nur wenige Mitarbeiter hat, sind umfangreichere Datenschutzbelange u.a. bezüglich der Patientendaten zu berücksichtigen als beispielsweise in einer Firma, die ausschließlich die eigenen Personaldaten und die „normalen“ Adressdaten von Kunden verarbeitet.

Ein weiterer Faktor für die Höhe der Kosten ist die Komplexität der Datenverarbeitungsprozesse. Ein Beispiel für komplexe Datenverarbeitungsprozesse ist ein Unternehmen, das global tätig ist und verschiedene Softwareprogramme im Einsatz hat. Hier werden bei Datenverarbeitungsprozessen über Ländergrenzen und Rechtsgebiete hinweg personenbezogene Daten ausgetauscht. Ebenfalls komplex sind die Datenverarbeitungsvorgänge in Banken oder Kliniken. Kosten entstehen ebenfalls für die regelmäßigen Schulungen und Überprüfungen.

Der wichtigste Bestandteil und damit auch der umfangreichste Kostenfaktor ist das datenschutzrechtliche Audit für das Unternehmen oder die Organisation. Diese Kosten können bei Kleinstunternehmen mit nur wenig Beratungsbedarf bei rund 1500 Euro aufwärts liegen.

Die monatlichen Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten liegen bei Kleinunternehmen mit wenigen Mitarbeitern bei rund 150 Euro. Die monatlichen Kosten steigen entsprechend der Größe eines Unternehmens und können bei Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern 400 Euro und mehr betragen.