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Mandantenfähige Buchhaltung für ergotherapeutische Praxis gesucht

Suche / Ausschreibung von: Ergotherapeutische PraxisProjekt Nr.: beendet
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Bei Ergotherapeuten gibt es folgende Besonderheiten:

  1. Ergotherapeutische Leistungen auf Verordnung sowie für Rehabilitationsleistungen und die Leistungen der Primärprävention sind von der Umsatzsteuer befreit. Wellnessbehandlungen oder Prävention die nicht in den Präventionskatalog fällt hingegen nicht.
  2. Die Leistungen sind gewerbesteuerfrei da Ergotherapeuten nach § 18 Einkommenssteuergesetz Freiberufler sind, außer der Ergotherapeut beschäftigt z.B. einen Logopäden. In diesem Fall muss der logopädische Teil buchhalterisch getrennt werden, um den freiberuflichen Teil nicht mit dem gewerblichen zu infizieren.
  3. Es gelten die vereinfachten Buchführungsregeln, außer eine Praxis hat als Gesellschaftsform z.B. die GmbH gewählt.

Die Software muss die Möglichkeit bieten, viele Mandanten anzulegen.

Die BWA sollte über Unterkonten individualisierbar sein.

Weitere Voraussetzungen bestehen nicht.